Schadstoffprüfungen

Zahlreiche Gesetze und Regelungen dienen dazu, die Belastung durch Schadstoffe in Bedarfsgegenständen zu reduzieren, z.B. in Bekleidungstextilien, Lederwaren, Elektroartikeln mit Lebensmittelkontakt oder in anderen Artikeln mit Lebensmittelkontakt.

Auflagen des Gesetzgebers – wie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, die Bedarfsgegenständeverordnung, die Chemikalienverbotsverordnung oder die RoHS-Richtlinie – verpflichten Hersteller, Importeur und den Handel, Aussagen über bestimmte Inhaltsstoffe zu machen.

Für eine weitere Absicherung bieten wir Ihnen Schadstoffprüfungen unter Einbeziehung produktionsökologischer, humanökologischer oder entsorgungsökologischer Parameter an.

Die Schadstoffprüfungen in der Übersicht:

Hansecontrol aktuell                     2010-03-10
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