REACh - Prüfung und Beratung
Einleitung
Chemikalien sollen so hergestellt und verwendet werden, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich bleiben. Heute liegen für rund 95% der Chemikalien, die derzeit auf dem Markt sind, keine ausreichenden Daten zu ihren Auswirkungen auf den Mensch und die Umwelt vor. Es fehlen damit wichtige Informationen über viele chemische Stoffe, mit denen in Form von Produkten des täglichen Lebens ständig umgegangen wird. Aus diesem Grund wurde eine grundlegende Reform des europäischen Chemikalienrechts auf den Weg gebracht: REACh.
Was bedeutet REACh ?
Am 18. Dezember 2006 wurde die Endfassung der REACh-Verordnung (1907/2006/EG) im Europäischen Parlament verabschiedet und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt sie automatisch ohne Umwandlung als ein nationales Gesetz in Deutschland. REACh steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Von dieser Verordnung betroffen sind nicht nur die chemische Industrie (Hersteller und Importeure), sondern auch der importierende Handel und Händler von Produkten/Erzeugnissen an sich.
Ziele und Inhalt – Wer ist betroffen ?
REACh verlangt von Herstellern und Importeuren, dass sie für die Sicherheit ihrer Chemikalien selber verantwortlich sind und die zur Beurteilung notwendigen Daten beschaffen. Sie müssen überzeugend darstellen, dass ihre Stoffe für alle Verwendungen sicher zu handhaben sind, und weder die Gesundheit der Anwender oder Verbraucher noch die Umwelt zu stark belasten. Nach Möglichkeit soll alternativen bzw. innovativen Erzeugnissen, die ökologisch besser verträglich sind, der Vorrang gegeben werden.
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen von REACh betroffen sein, egal ob als Hersteller, als Importeur von Chemikalien, als Verwender von Chemikalien aus dem EU-Raum oder als Importeur von Erzeugnissen. Auch der reine Händler von Erzeugnissen ist nicht von den Pflichten aus REACh ausgenommen. Der Grad der Betroffenheit kann allerdings vollkommen unterschiedlich ausfallen und hängt u.a. von der sog. Tonnagemenge der chemischen Stoffe (1t, 100t oder 1000t) ab.
Durch die neuen Bestimmungen ist für alle Beteiligten, auch für den Anwender, ein Informationsaustausch entlang der gesamten Lieferkette erforderlich. Da eine Registrierung die gesamte Wertschöpfungskette und alle Verwendungszwecke berücksichtigen soll, haben nicht nur Lieferanten Informationen zu dem jeweiligen Stoff an ihre Abnehmer (Kunden) zu übermitteln, auch Abnehmer müssen den Lieferanten die für die Registrierung benötigten Informationen (z.B. Verwendungszweck) mitteilen, damit ihre Verwendung von der Registrierung abgedeckt werden kann.
Die Informationspflicht erstreckt sich bis hin zum Endverbraucher. In Artikel 33 der Verordnung wird gefordert, dass auf Ersuchen eines Verbrauchers der Lieferant Informationen zu besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen kostenfrei zur Verfügung stellen muss, wenn dieser Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent in dem Erzeugnis vorhanden ist. Zu den besorgniserregenden Stoffen zählen wir insbesondere CMR-Stoffe, d.h. Stoffe, die krebserregend, mutagen oder fruchtschädigend der Kategorie 1 oder 2 sind, PBT Stoffe (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) und vPvB Stoffe (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
Zur Verwaltung von REACh wurde in Helsinki eine neu gegründete „Europäische Agentur für chemische Stoffe“ (ECHA) als zentrale Behörde und Informations-Drehscheibe gegründet.
Geltungsbereich
Der Begriff Chemikalie ist in der REACh-Verordnung wesentlich weiter gefasst, als man ihn üblicherweise in der Chemieindustrie zuordnet. Nicht nur chemische Stoffe an sich (wie Metalle und Mineralien), sondern auch Zubereitungen (wie Schmieröle) und Erzeugnisse (wie Computer, T-Shirt, Möbel) sind durch die Verordnung betroffen.
REACh regelt den Umgang mit chemischen Stoffen als solche, in Zubereitungen und in Erzeugnissen. Alle Verpflichtungen beziehen sich daher auf die einzelnen Stoffe, nicht auf die fertigen (oder halbfertigen) Produkte. REACh umfasst alle chemischen Stoffe, egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht.
Beratungsangebot
Speziell an Händler und Importeure richtet sich das hansecontrol Beratungsangebot zur Umsetzung von REACh. In Seminaren geben wir grundlegendes Wissen zu Inhalten und Aufgaben wieder und zeigen Ihnen Lösungsansätze auf, wie Sie den Pflichten der Verordnung nachkommen können. In der Einzelberatung unterstützen wir sie dabei, dieses Wissen konkret auf die spezifischen Anforderungen Ihrer Firma anzuwenden und REACh-konforme Produkte in Verkehr zu bringen. Dazu ist keine aufwendige Stoffdatenbank erforderlich, sondern wir setzen auf die bei Ihnen vorhandenen Abläufe und Produktkenntnisse auf. Wenn Sie Interesse an dem modular aufgebauten REACh Angebot haben, senden Sie bitte eine Mail an customer-service(at)hansecontrol.de oder rufen uns unter (0 40) 300 33 73 - 7310 an.
Links
Anbei einige Links von in der Verordnung benannten Stellen:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): www.baua.de [Bundesstelle für Chemikalien]
- Umweltbundesamt: www.reach-info.de (UBA) [Bewertungsstelle Umwelt]
- Bundesinstitut für Risikobewertung: www.bfr.bund.de (BfR) [Bewertungsstelle Gesundheit und Verbraucherschutz]
- Europäische Agentur für chemische Stoffe http://echa.europa.eu

Seitenanfang