Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV)

Die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) regelt verschiedene Themen zur stofflichen Zusammensetzung von Bedarfsgegenständen inklusive Verboten und Höchstmengen. 

Im einzelnen werden in der Bedarfsgegenständeverordnung die folgenden Themen behandelt:

 

In den Anlagen zur Bedarfsgegenständeverordnung sind folgende Informationen enthalten:

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Hansecontrol aktuell                     2010-09-10
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