Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV)
Die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) regelt verschiedene Themen zur stofflichen Zusammensetzung von Bedarfsgegenständen inklusive Verboten und Höchstmengen.
Im einzelnen werden in der Bedarfsgegenständeverordnung die folgenden Themen behandelt:
- Gleichstellung
- Begriffsbestimmungen
- Verbotene Stoffe
- Zugelassene Stoffe
- Verbotene Verfahren
- Höchstmengen
- Verwendungsverbote
- Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
- Warnhinweise
- Kennzeichnung, Nachweispflichten
- Kennzeichnung von Schuherzeugnissen
- Untersuchungsverfahren
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Unberührtheitsklausel
- Übergangsvorschriften
In den Anlagen zur Bedarfsgegenständeverordnung sind folgende Informationen enthalten:
- Stoffe, die bei der Herstellung oder Behandlung von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet werden dürfen.
- Stoffe, die für die Herstellung von Zellglasfolien zugelassen sind.
- Stoffe und Erzeugnisse für die Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen
- Verfahren, die beim Herstellen bestimmter Bedarfsgegenstände nicht angewendet werden dürfen.
- Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge enthalten dürfen.
- Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge freisetzen dürfen.
- Bedarfsgegenstände, von denen bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge auf Lebensmittel übergehen dürfen.
- Bedarfsgegenstände, die mit einem Warnhinweis versehen sein müssen.
- Bedarfsgegenstände, bei denen bestimmte Inhaltsstoffe anzugeben sind.
- Verfahren zur Untersuchung bestimmter Bedarfsgegenstände

