Cadmium

Allgemeine Informationen

Cadmium (Abkürzung Cd) und Cadmiumverbindungen werden z.B. als Farbpigment oder Stabilisator in Kunstfasern und Kunststoffen (überwiegend PVC) eingesetzt.

 

Toxikologie

Cadmium und einige Cadmiumverbindungen werden als krebserzeugend K2 eingestuft.

(K2: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen kann.)

 

Grenzwerte und gesetzliche Regelungen

Verwendungsverbote für Cadmium und Cadmiumverbindungen bestehen aufgrund der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), Abschnitt 18, und der Richtlinie 76/769/EWG. Hier ist für diverse Anwendungen und Materialien ein Grenzwert von 0,01% festgelegt. 

In der RoHS-Richtlinie (2002/95/EG) wird ein Grenzwert von 0,01 % für bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte genannt. 

Gemäß Verpackungsverordnung (VerpackVO) ist das Inverkehrbringen von Verpackungen, deren Konzentration an Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom (VI) 100 ppm kumulativ übersteigt, nicht zulässig. 

 

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Hansecontrol aktuell                     2010-09-07
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