Phthalate
Allgemeine Informationen
Phthalate sind Zusatzstoffe, die spröden Harzen (Duroplaste) und Plasten (Thermoplaste) zugesetzt werden, um diese geschmeidiger und elastischer im Gebrauch oder der weiteren Verarbeitung zu machen. Insbesondere in PVC-Materialien sind Phthalate häufig nachweisbar.
Toxikologie
Phthalate stehen im Verdacht hormonverändernde, krebserregende und fruchtbarkeitsschädigende Auswirkungen zu haben.
Grenzwerte und gesetzliche Regelungen
Die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) wurde am 30.05.2006 bzgl. der Regelungen für Spielzeug und Babyartikel bzw. Spielzeug und Babyartikel, die von Kindern in den Mund genommen werden können, geändert.
Mit Wirkung vom 16.01.2007 dürfen beim gewerbsmäßigen Herstellen oder Behandeln folgender Bedarfsgegenstände die genannten Phthalate nicht verwendet werden:
a) Spielzeug und Babyartikel | Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) CAS-Nr. 117-81-7, EINECS-Nr. 204-211-0 Dibutylphthalat (DBP) CAS-Nr. 84-74-2, EINECS-Nr. 201-557-4 Benzylbutylphthalat (BBP) CAS-Nr. 85-68-7, EINECS-Nr. 201-622-7 |
b) Spielzeug und Babyartikel, die von Kindern in den Mund genommen werden können | Diisononylphthalat (DINP) CAS-Nrn. 28553-12-0 und 68515-48-0, EINECS-Nrn. 249-079-5 und 271-090-9 Diisodecylphthalat (DIDP) CAS-Nrn. 26761-40-0 und 68515-49-1, EINECS-Nrn. 247-977-1 und 271-091-4 Di-n-octylphthalat (DNOP) CAS-Nr. 117-84-0, EINECS-Nr. 204-214-7 |
Die Phthalate gelten als nicht verwendet, sofern ihre Konzentration im weichmacherhaltigen Material des Endproduktes insgesamt 0,1 % nicht übersteigt.

