RoHS-Richtlinie

Die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS - Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment) soll einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten leisten. 

Die Richtlinie gilt für: 

  • Haushaltsgroßgeräte
  • Haushaltskleingeräte
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtungskörper (einschließlich elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten)
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Automatische Ausgabegeräte

 

Für die genannten Geräte bzw. deren Bauteile sind Konzentrationshöchstmengen für folgende Stoffe definiert: 

  • Chrom VI
  • Blei
  • Quecksilber
  • Cadmium
  • Flammschutzmittel (Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE)

 

Ausführlichere Informationen sind im Bereich Schadstoffprüfungen hinterlegt. 

Info-Broschüre

Richtlinie und weitere Dokumente zum Download

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Hansecontrol aktuell                     2010-09-10
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