RoHS-Richtlinie
Die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS - Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment) soll einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten leisten.
Die Richtlinie gilt für:
- Haushaltsgroßgeräte
- Haushaltskleingeräte
- IT- und Telekommunikationsgeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Beleuchtungskörper (einschließlich elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten)
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Automatische Ausgabegeräte
Für die genannten Geräte bzw. deren Bauteile sind Konzentrationshöchstmengen für folgende Stoffe definiert:
- Chrom VI
- Blei
- Quecksilber
- Cadmium
- Flammschutzmittel (Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Ausführlichere Informationen sind im Bereich Schadstoffprüfungen hinterlegt.

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